Kreisrecht
Hauptthema

Martina Lüttchen/LKLG/DE
11/26/2003 01:26 PM



Betreff:

Gemeinsame Erklärung über die sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform beim Landkreis Lüneburg

Kategorie:

Allgemeine Verwaltungsaufgaben


Inhaltsverzeichnis
Präambel
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Ziele
§ 2 Schutz der Beschäftigten
§ 3 Einbeziehung der Beschäftigten
§ 4 Motivation und Leistungssteigerung
§ 5 Geltung

Gemeinsame Erklärung über die sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform
beim Landkreis Lüneburg
Kreistagsbeschluss vom 25.02.1999

Präambel
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Kreistag, Landrat und Personalrat bemühen sich nachdrücklich um eine Verwaltungsreform beim Landkreis Lüneburg mit dem Ziel, die Kreisverwaltung zukunftsorientiert zu gestalten und eine effektive politische Arbeit - insbesondere im Hinblick auf ein funktionierendes Zusammenwirken zwischen Politik und Verwaltung - sicherzustellen.

Es besteht Einvernehmen zwischen den Beteiligten dahingehend, dass eine so verstandene Verwaltungsreform nur im Konsens zwischen den Kreistagsabgeordneten, dem Landrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden kann.

Die Beteiligten bekräftigen deshalb mit dieser gemeinsamen Erklärung ihre Absicht, die Verwaltungsreform beim Landkreis Lüneburg sozialverträglich zu gestalten und zur Sicherstellung dieses Zieles vertrauensvoll und konstruktiv zusammenzuarbeiten.
§ 1
Allgemeine Grundsätze und Ziele
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Der Landkreis Lüneburg hat in der ersten Arbeitsphase des Reformprozesses ein Leitbild formuliert.

Kreisausschuss, Landrat und Personalrat haben dieses Leitbild als verbindliche Grundlage für ihre Arbeit festgelegt.

Die Umsetzung der im Einzelnen im Leitbild genannten Ziele macht einen umfangreichen Veränderungsprozess erforderlich. Dieser Prozess muss wesentlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises Lüneburg gestaltet werden. Gleichzeitig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch Betroffene von möglichen Veränderungsmaßnahmen.

Ziel der nachfolgenden Erklärung ist es deshalb insbesondere, unter Berücksichtigung dieser beiden Aspekte den festen Willen von Kreistag, Landrat und Personalrat zu verdeutlichen, den Prozess der Verwaltungsreform sozialverträglich und transparent zu gestalten.
§ 2
Schutz der Beschäftigten
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource des Landkreises Lüneburg. Sie müssen deshalb unmittelbar und rechtzeitig in den Reformprozess eingebunden werden. Ihre Mitarbeit kann insbesondere nur dann erwartet werden, wenn die Sicherheit ihres Arbeitsverhältnisses beim Landkreis Lüneburg nicht gefährdet ist. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine Verwaltungsreform Erfolg haben.

Die Beteiligten sind sich deshalb über folgende Grundsätze einig:
Einbeziehung der Beschäftigten
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über anstehende Veränderungsprozesse rechtzeitig und umfassend informiert. Sie arbeiten konstruktiv mit; insbesondere werden
§ 4
Motivation und Leistungssteigerung
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Die in den vorliegenden Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit und im Leitbild des Landkreises Lüneburg erarbeiteten Grundsätze zur Motivationsförderung, Leistungssteigerung, Information und Delegation von Verantwortung finden bei der Ausgestaltung des Reformprozesses besondere Berücksichtigung.
§ 5
Geltung
<zum Inhaltsverzeichnis>
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Inhalte dieser gemeinsamen Erklärung ab sofort Grundlage für die Zusammenarbeit beim Verwaltungsreformprozess sein sollen.

Kreistag, Landrat und Personalrat sind sich hierbei bewusst, dass die gemeinsame Erklärung nur solange Bestand haben kann, wie die Verwaltungsreform beim Landkreis Lüneburg im einvernehmlichen und vertrauensvollen Zusammenwirken aller Beteiligten durchgeführt wird.

Lüneburg, den 25.02.1999



gez. Fietz gez. Rolle

Landrat Personalratsvorsitzender


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