Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Lüneburg, die die KI-Anwendung intellex benutzen.
(3) Verantwortlichkeit
<siehe Inhaltsverzeichnis>
(4) Regeln für die Nutzung von intellex <siehe Inhaltsverzeichnis>
· Vor der Nutzung von intellex muss eine Schulung zur Anwendung besucht werden. Außerdem muss die Dienstanweisung zur Nutzung von KI nachweisbar zur Kenntnis genommen werden sowie eine allgemeine Schulung zum Thema KI besucht worden sein. · Die KI-Anwendung intellex darf ausschließlich für dienstliche Zwecke und im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben genutzt werden. Jegliche private Nutzung oder der Missbrauch der Anwendung ist untersagt. · Es dürfen ausschließlich Daten in intellex eingegeben und verarbeitet werden, die gemäß der Klassifizierung der Schutzstufe D oder niedriger zugeordnet sind sowie dem Schutzbedarf hoch der Informationssicherheit. Die Eingabe von Daten der Schutzstufen E (streng vertraulich) sowie dem Schutzbedarf sehr hoch der Informationssicherheit ist strikt untersagt. Siehe hierzu Anhang „Schutz der Vertraulichkeit“ Daten der Schutztstufe E umfassen z.B. Adressen von verdeckten Ermittlern, Daten und Aufenthaltsorte von gefährdeten Personen (z.B. potenzielle Opfer von Straftaten, Zeugenschutz). · Mitarbeitende sind verpflichtet, vor der Eingabe von Daten deren Schutzstufe zu prüfen und sicherzustellen, dass diese den Vorgaben entsprechen. · Nach Abschluss der Verarbeitung sind alle eingegebenen, sensiblen Daten der Schutzstufe D unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) und unwiederbringlich (d.h. so, dass die Daten nicht wiederhergestellt werden können) aus intellex zu löschen. Eine automatische Löschung der Daten erfolgt nach 90 Tagen. · Es dürfen nur die für den jeweiligen Verarbeitungsprozess in intellex unbedingt erforderlichen Daten eingegeben werden (Grundsatz der Datenminimierung). · Die Nutzung der in intellex verarbeiteten Daten ist ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zulässig. Dies bedeutet, dass Sie nur die Daten in intellex eingeben dürfen, die für den jeweiligen Verarbeitungsprozess unbedingt erforderlich sind und für die Bearbeitung Ihrer Aufgabe benötigt werden. · Es ist sicherzustellen, dass der Einsatz von intellex nicht zu Diskriminierungen insbesondere aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität führt. · Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, die von der KI-Anwendung intellex generierten Ergebnisse kritisch zu prüfen und zu validieren, bevor diese für Entscheidungen oder weitere Verarbeitungsschritte herangezogen werden. Die KI dient als unterstützendes Werkzeug, die Letztverantwortung für die Ergebnisse und daraus resultierende Handlungen verbleibt stets beim Menschen.
Besonders zu beachten sind neben den genannten Punkten die Leitlinie zur Informationssicherheit und den Datenschutz. Diese ist in den Hausinformationen zu finden.
(5) Schlussbestimmungen
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Verstöße gegen diese Richtlinie können disziplinarische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen und im Falle von Datenschutzverstößen rechtliche Konsequenzen haben.
(6) Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.06.2026 in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen dieser Richtlinie müssen vom Landrat genehmigt werden.
Landkreis Lüneburg, 1. Juni 2026