Kreisrecht
Hauptthema

Britta Ammoneit/LKLG/DE
12/29/2006 07:39 AM



Betreff:

Festsetzung der angemessenen Höhe von Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen

Kategorie:

Allgemeine Verwaltungsaufgaben\Kreistag

Festsetzung der angemessenen Höhe von Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.07.2012 folgenden Beschluss gefasst:

Als angemessene Vergütung in Form von Sitzungsgeld im Sinne des § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen vertreten, wird ein Höchstbetrag von 150,00 Euro pro Sitzung festgesetzt. Die darüber hinaus gehenden Beträge sind an den Landkreis Lüneburg abzuführen.

Dies wurde im Amtsblatt Nr. 12/2012 am 13.12.2012 veröffentlicht.