2. Gespräch |
Voraussetzung:Kommt es weiterhin zu Auffälligkeiten oder Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz so führen |
Wer:- die Fachdienstleitung und
auf Wunsch der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters werden hinzugezogen:
- die Personalratsvertretung
- die Frauenbeauftragte
- die Schwerbehindertenvertretung
- eine in der internen oder externen Suchthilfe tätige Person |
Was:ein zweites Gespräch mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter, in dem |
Inhalt:- konkrete Auffälligkeiten angesprochen werden
- ein konkreter Hinweis auf bestehende Suchtgefahr erfolgt
- sie bzw. er aufgefordert wird, einen Termin bei einer Sucht-beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe wahrzunehmen
- Adressen von Suchtberatungsstellen und Selbsthilfe-gruppen ausgehändigt werden
- ggf. Begleitung zum Erstgespräch bei einer Beratungsstelle
- oder Selbsthilfegruppe angeboten wird und
- ihr bzw. ihm bei unverändertem Verhalten die dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt werden. |
Vereinbarung:- Vertraulichkeit - keine weiteren personellen Konsequenzen, sofern es nicht zu weiteren Gesprächen nach dieser Interventionskette kommt
- feste Terminvereinbarung für erneutes Gespräch (ca. 6 Wochen).
- Bei positiver Verhaltensänderung wird dies der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter mitgeteilt, in einem vorläufigen Abschlussgespräch
- das Arbeitsverhalten wird weiterhin besonders beobachtet, bei zusätzlichen Verfehlungen führt die Amtsleitung Kritikgespräche
- Hinweis darauf, dass diese Gespräche protokolliert, aber noch nicht in die Personalakte aufgenommen werden. Kommt es zu keinem weiteren Gespräch, sind die Aufzeichnungen des Zweitgespräches zu vernichten.
- Wird das 3. Gespräch erforderlich, sind zur Vorbereitung die Protokolle der Personalabteilung und dem Personalrat zuzuleiten. |
3. Gespräch |
Voraussetzung:Kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nicht nachweisen, dass sie / er Therapieangebote für sich in Anspruch genommen hat oder kommt es weiterhin zu Pflichtverletzungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis und / oder kommt es zu weiteren negativen Auffälligkeiten, |
Wer:so führen
- Fachdienstleitung
- eine Vertreterin / ein Vertreter der Personalabteilung
auf Wunsch der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters werden hinzugezogen:
- die Personalratsvertretung
- die Frauenbeauftragte
- die Schwerbehindertenvertretung
- eine in der internen oder externen Suchthilfe tätige Person |
Was:ein drittes Gespräch mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter, in dem |
Inhalt:auf die Folgen hingewiesen wird, wenn durch weiteres Fehlverhalten oder Minderleistungen Pflichtverletzungen auftreten. |
Vereinbarung:- einen ausführlichen Aktenvermerk über dieses Gespräch fertigt die Vertreterin oder der Vertreter der Personalabteilung. Das Protokoll des 2. Gespräches ist beizufügen. Der Akten-vermerk wird in die Personalakte aufgenommen.
- Eine Abmahnung wird erteilt
- Beamtinnen und Beamten wird mit aller Entschiedenheit verdeutlicht, dass bei Nichtannahme eines Hilfsangebots innerhalb von 4 Wochen dienstrechtliche Konsequenzen gezogen werden; eine Missbilligung wird ausgesprochen.
- Die / die Betroffene wird aufgefordert, zu Beratungen in eine Suchtberatungsstelle zu gehen und dieses innerhalb von 2 Wochen schriftlich nachzuweisen.
- Feste Terminvereinbarung für erneutes Gespräch (ca. 4 Wochen).
- Bei zusätzlichen Verfehlungen führt die Amtsleitung Kritik-gespräche.
- Das Arbeitsverhalten wird weiterhin besonders beobachtet.
- Bei positiver Verhaltensänderung wird dies der Mitar-beiterin / dem Mitarbeiter mitgeteilt, in einem vorläufigen Abschlussgespräch. |
4. Gespräch |
Voraussetzung:Kommt es weiterhin zu Pflichtverletzungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis und/oder kommt es zu weiteren negativen Auffälligkeiten und/oder wird die Möglichkeit einer Behandlung nicht wahrgenommen, |
Wer:so führen
- die Fachdienstleitung
- der nächsthöhere Vorgesetzte (Fachbereichsleitung)
- die Vertreterin bzw der Vertreter der Personalabteilung
auf Wunsch der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters werden hinzugezogen:
- die Personalvertretung
- die Frauenbeauftragte
- die Schwerbehindertenvertretung
- eine in der internen oder externen Suchthilfe tätige Person |
Was:ein viertes Gespräch mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter, in dem |
Inhalt:- der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter die letzte Möglichkeit gegeben wird, sich innerhalb einer Woche in entsprechende Behandlung zu begeben und eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen.
- Nachweise sind vorzulegen. |
Vereinbarung:- Eine zweite Abmahnung wird erteilt;
- Beamtinnen / Beamten wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens angekündigt.
- Die Dienststelle veranlasst alles Notwendige, um die Aufnahme in die Therapie zu beschleunigen. |