Kreisrecht
Hauptthema

Inga Karina Masemann/LKLG/DE
08/11/2025 09:54 AM



Betreff:

Richtlinie: Kampagne "Herzsicherer Landkreis" für den Landkreis Lüneburg

Kategorie:

Finanzen
Kampagne „Herzsicherer Landkreis“
für den Landkreis Lüneburg


1. Zuwendungszweck

1.1 Der Landkreis Lüneburg möchte die Kampagne „Herzsicherer Landkreis“ starten, um eine verbesserte Überlebensrate und eine Steigerung der Reanimationserfolge zu erzielen. Hierzu sollen möglichst viele der bereits vorhandenen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) stetig erreichbar und öffentlich verfügbar sein.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Landkreis (Bewilligungsbehörde) aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens unter Beachtung der Förderziele im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

4. Art, Umfang und Höhe der Förderung

5. Verfahren

5.1 Der Antrag auf Auszahlung der Pauschale ist formlos beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft, einzureichen.

5.2 Die Mittel können abgerufen werden, sobald die Maßnahme über die öffentliche Zugänglichkeit des AED abgeschlossen und die Einweisung für dieses Gerät von mindestens 5 Personen erfolgt ist. Dieses ist beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft, anzuzeigen. 5.3 Aufgrund der künftigen Implementierung der Smartphone- basierten Ersthelfer- Alarmierung
6. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.


Lüneburg, 28.05.2025


Landkreis Lüneburg
Der Landrat
Jens Böther