- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken - Ertüchtigung, Erneuerung und Austausch der Fenster und Außentüren - Optimierung von Heiztechnik und Modernisierung von Heizungskomponenten der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen) 2. Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Wärmedämmung von Innenwänden, Keller- und Geschossdecken - Erneuerung der Fenster und Wohnungstüren - Optimierung der Heizungsanlage (falls separat pro Wohneinheit; Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen) Es werden keine selbstausgeführten Arbeiten gefördert. Vorbereitende und nachträgliche Arbeiten, die in Eigenregie durchgeführt werden sind zulässig, sind aber nicht förderfähig.