Kreisrecht
Hauptthema

Nicola Middelbeck/LKLG/DE
09/15/2025 08:33 AM



Betreff:

Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und die Kreiskasse des Landkreises Lüneburg vom 04.09.2025

Kategorie:

Finanzen
Anlage 1 Vordruck Feststellungsbefugnis
Anlage 2 Vordruck Anordnungsbefugnis
Anlage 3 Vordruck Unterschriftsprobe
Anlage 4 Anlage 1 zu Nr. 3.1 der VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 84 (Bestimmungen über
Bargeld, Schecks und Quittungen)

Anlage 5 Vordruck Einlieferungsanordnung für das Verwahrgelass der Kreiskasse Lüneburg
Anlage 6 Vordruck Auslieferungsanordnung für das Verwahrgelass der Kreiskasse Lüneburg
Anlage 7 Anleitung Einsatz einer Kreditkarte der Vertretung Beauftragten und
Allgemeine Regelungen zur Feststellungsbefugnis
Anordnungsbefugnis
(14) Der Admin-Code zum Öffnen des Tresors wird in einem Schließfach bei der Sparkasse Lüneburg verwahrt. Der Schlüssel der Registrierkasse sowie weitere






Elektronische Rechnungsverarbeitung, Schlussvorschriften
§ 39
Anwendungsbereich
§ 40
Rechnungseingang

§ 41
Elektronische Signatur
§ 42
Aufbewahrung von Unterlagen
















    Funktion
    Vor- und Zuname

Weiser-
zeichen
      Unterschriftsprobe
    Datum

Vertreter/in






Anlage 7


Für die Nutzung von Kreditkarten ist Folgendes zu beachten:

· Den Kauf auf Rechnung bietet der Händler nicht an. Die Beschaffung der gewünschten Waren oder Dienstleistungen ist nur per Kreditkarte möglich.

· Die Kassenleitung (Tel.1263) wird vorab telefonisch informiert, dass ein Beschaffungsvorgang mit Kreditkarte vorbereitet wird. · Der Beschaffungsvorgang ist abgeschlossen und der Bezahlvorgang kann beginnen. · Der Kreiskasse liegt eine vollständig unterzeichnete Kassenanordnung (Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Anordnung, ggf. Feststellung der fachtechnischen Richtigkeit sowie Visakontrolle des Rechnungsprüfungsamtes) vor. Bei Nutzung der elektronischen Rechnungsverarbeitung liegt der Kreiskasse das elektronisch vollständig signierte Freigabejournal vor. · Die Kassenleitung (Tel.1263) wird angerufen. Der Bildschirm wird der Kreiskasse über Jabber freigegeben. · Die Kassenleitung gibt die Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Verifizierungscode und wenn erforderlich den Karteninhaber ein und bestätigt diese Angaben nach Aufforderung. · Das Telefongespräch oder der Vor-Ort-Termin ist damit beendet. · Die Kassenleitung erhält eine Information über diese Zahlung in der S-ID-Check-App der Sparkasse per Telefon, diese wird mit OK bestätigt. · Die Kreiskasse erhält von der Sparkasse eine Kreditkartenabrechnung und eine Abbuchung in einer Summe. Anhand der Abrechnung können die entsprechenden Kreditoren ausgeglichen werden.