Inhaltsverzeichnis
Artikel 1
Artikel 2
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg
Auf Grund der §§ 5, 7, 36 Abs.1 Ziff. 5 und 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in Verbindung mit den §§ 113g, 120 Abs. 2, 123 S. 3 und 124 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), den §§ 1, 2 und 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sowie § 18 des Niedersächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit - jeweils in der z. Zt. geltenden Fassung - hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2008 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
1. § 3 Abs. 1 und Abs. 3 erhalten folgende Fassung:
(1)
Die Höhe der Gebühr je Stunde richtet sich nach dem jeweils geltenden Runderlass des Nds. Finanzministers über die Pauschsätze für den Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung im staatlichen Bereich.
(3)
Die Gebühr wird erstmalig für die Prüfung der Jahresrechnungen und -abschlüsse für das Rechnungsjahr 2008 erhoben.
Für die Prüfung der Jahresrechnungen und -abschlüsse 2007 beträgt die Gebühr 52,- Euro je Stunde, für Prüfungen der davor liegenden Rechnungsjahre gelten die Gebührensätze der Kooperationspartner in der bis zum 31.12.2006 gültigen Höhe.
2. § 3 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:
(4)
Die Gebühr wird auf volle Eurobeträge abgerundet.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg in Kraft.
Lüneburg, den 16.12.2008
Landkreis Lüneburg
Der Landrat
Manfred Nahrstedt
(Siehe angehängte Datei: PDF.pdf)