Kampagne „Herzsicherer Landkreis“
für den Landkreis Lüneburg
1. Zuwendungszweck
1.1 Der Landkreis Lüneburg möchte die Kampagne „Herzsicherer Landkreis“ starten, um eine verbesserte Überlebensrate und eine Steigerung der Reanimationserfolge zu erzielen. Hierzu sollen möglichst viele der bereits vorhandenen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) stetig erreichbar und öffentlich verfügbar sein.
1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Landkreis (Bewilligungsbehörde) aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens unter Beachtung der Förderziele im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen, um die AED öffentlich zugänglich zu machen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise der Kauf von Schutzkästen/ Boxen für die AED oder die Bereitstellung von Stromleitungen. Nicht gefördert wird der Kauf von AED, Wartungs- oder Versicherungskosten.
Zudem werden die Kosten für die Einweisung von mindestens 5 Personen für den entsprechenden AED gefördert.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
4. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung und beträgt 500,- € als Pauschale.
5. Verfahren
5.1 Der Antrag auf Auszahlung der Pauschale ist formlos beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft, einzureichen.
5.2 Die Mittel können abgerufen werden, sobald die Maßnahme über die öffentliche Zugänglichkeit des AED abgeschlossen und die Einweisung für dieses Gerät von mindestens 5 Personen erfolgt ist. Dieses ist beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft, anzuzeigen.Die Maßnahme, für die eine Förderung beantragt wurde, muss innerhalb von 2 Jahren nach
Erhalt des Förderbescheides fertiggestellt werden. Im anderen Fall können die Mittel versagt
werden.
Es ist sicherzustellen, dass der AED mindestens 5 Jahre funktionstüchtig und öffentlich zugänglich ist.
5.3 Aufgrund der künftigen Implementierung der Smartphone- basierten Ersthelfer- Alarmierung sind mit dem Antrag ebenfalls die Standortdaten des für die Öffentlichkeit zugänglich gemachten AED an den Landkreis Lüneburg, Fachdienst Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft, zu übermitteln.
Weiterhin willigt der Zuwendungsempfänger ein, dass die Standortdaten des AED an entsprechende Betreiber von Ortungsapplikationen für AED weitergegeben werden dürfen.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Lüneburg, 28.05.2025
Landkreis Lüneburg
Der Landrat
Jens Böther