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Verzicht auf die Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 bis 2020
Kategorie:
Finanzen
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Erstellt am
10.05.2023, 11:16
von
Björn Mennrich/LKLG/DE
Beschluss des Kreistages vom 07.07.2022:
Auf die Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2020 wird gem. § 179 Abs. 1 NKomVG wird verzichtet.