Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Aussetzung des betrieblichen Systems zur leistungsorientierten Bezahlung
§ 2 Inkrafttreten
4. Ergänzung
zur Dienstvereinbarung
zur Einführung leistungsorientierter Entgelte
und zur Vereinbarung eines betrieblichen Systems
nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD vom 14.03.2007
in der Fassung der 3. Ergänzung vom 26.11.2007
Der Landkreis Lüneburg (Arbeitgeber), vertreten durch den Landrat,
und der Personalrat des Landkreises Lüneburg
vereinbaren auf Grundlage der in § 18 des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) übertragenen
Regelungskompetenz folgende 4. Ergänzung zur o. g. Dienstvereinbarung:
§1
Aussetzung des betrieblichen Systems zur leistungsorientierten Bezahlung (1) Die Anwendung des in o. g. Dienstvereinbarung niedergelegten Verfahrens zur leistungsorientierten Bezahlung beim Landkreis Lüneburg wird mit Wirkung vom 01.01.2010 ausgesetzt. Eine Anwendung des Verfahrens erfolgt erst wieder ab dem 01.01. des Folgejahres, in dem das von den Tarifvertragsparteien gem. § 18 Abs. 3 TVöD vereinbarte Gesamtvolumen einen Wert von 3,0 Prozent erreicht.
(2) Die übrigen vereinbarten Fristen verschieben sich entsprechend.
(3) Für das Jahr 2010 und die folgenden Jahre in denen die Anwendung des Verfahrens ausgesetzt ist, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember des Jahres pro Prozentpunkt 12 v. H. des für den Monat September des Jahres zustehenden Tabellenentgeltes ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das Gesamtvolumen, das für die leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 Absatz 3 TVöD (= Gießkannenprinzip nach Protokollerklärung zu § 18 Absatz 4 Satz 4 TVöD) zur Verfügung steht.
Diese Ergänzung zur o. g. Dienstvereinbarung tritt mit dem 01.01.2010 in Kraft.
Lüneburg, 25. November 2009
gez. Manfred Nahrstedt gez. Andreas Kelm
Landrat Personalratsvorsitzender