Landkreis Lüneburg
DER LANDRAT
Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstätten
(1) Förderziel
Der Landkreis Lüneburg ist geprägt von kulturellen Angeboten im bemerkenswerten Umfang, besonderer Breite und außerordentlicher Vielschichtigkeit.
Ziel des Landkreises Lüneburg als Bildungsregion ist es, dies in der Wahrnehmung unserer Einwohnerinnen und Einwohnern zu verankern und insbesondere jungen Menschen diese Vielfalt näher zu bringen.
Aus diesem Grund hat der Landkreis Lüneburg einen mit 50.000,00 € dotierten Förderfonds aufgelegt, um außerschulische Maßnahmen zu fördern, die dem Ziel der kulturellen Bildung dienen.
Gefördert werden entsprechende Maßnahmen der allgemeinbildenden Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg, wie die Durchführung von Besuchen, Veranstaltungen, Projekten oder Workshops in Einrichtungen und bei Akteuren im Bereich
- kultureller
- musealer
- künstlerischer und
- umweltbezogener
Bildung im Landkreis Lüneburg.
(2) Förderumfang
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden für nachstehend genannte Maßnahmen Fördergelder bereitgestellt:
a. Fahrkosten:· Übernahme der Kosten für ÖPNV
· 80% der Busmieten
b. Eintrittsgelder:· ab 5 € zur Hälfte
c. Honorar- und Sachkosten· bis 200 € pro Veranstaltung
(3) Antragsverfahren und –fristen
a. Beantragt werden Mittel aus dem Förderfonds bei:
Landkreis Lüneburg
Fachdienst Schule und Kultur
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Fax: 0 41 31 / 26 28 14
b. Die Förderung ist mit beigefügtem Antragsformular zu beantragen.
c. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der o.g. Stelle eingehen.
d. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Mittelzuteilung. Die Maßnahmen werden nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.
Landkreis Lüneburg
(Siehe angehängte Datei: Richtlinie über die kulturelle Bildungsförderung in Schulen und Kindertagesstätten.pdf)