Inhaltsverzeichnis:
§ 1
§ 2
DruckversionSatzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
Auf Grundlage von § 10 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2011 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
§ 3 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird um folgende Ziffer X. erweitert:
X. ein Hauptverwaltungsbeamter aus einer Gemeinde/Samtgemeinde, die Träger von Kindertagesstätten, eines Sozialraumprojekts oder Einrichtungen der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebunds, Kreisverband Lüneburg.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Lüneburg, 27. Dezember 2011
Manfred Nahrstedt
Landrat
Landkreis Lüneburg
Druckversion: (Siehe angehängte Datei: Satzung z.Änderung derJA-Satzung 12-2011.pdf)