Änderung der Dienstanweisung für die Vollstreckungsbeamten des Fachdienstes Kasse und Forderungsservice
Die Dienstanweisung für die Vollstreckungsbeamten des Fachdienstes Kasse und Forderungsservice vom 21.12.2001 wird wie folgt geändert:
§ 19 der Dienstanweisung erhält folgende Fassung:
§ 19
Wechselgeld
Der Vollstreckungsbeamte erhält als Wechselgeld einen Handvorschuss von 100 Euro (siehe hierzu die Dienstanweisung für Handvorschüsse).
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Lüneburg, den 04.02.2025
Jens Böther
Landrat
(Siehe angehängte Datei: 2025-02-04 1. Änderung der Dienstanweisung für die Vollstreckungsbeamten des Fachdienstes Kasse u.Forderungsservice.pdf)
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