Inhaltsverzeichnis
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Lageplan
Verordnung
des Landkreises Lüneburg über die Bestimmung der Grenze des durch den neu errichteten Elbedeich (Hochwasserdeich) geschützten Gebietes im Bereich des Ortsteiles Alt Garge der Stadt Bleckedevom 01.06.2015
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes in der Fassung vom
23. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 83), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13.10.2011 (Nds. GVBl. S. 353) hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg in seiner Sitzung am 01.06.2015 folgende Verordnung beschlossen:
Durch diese Verordnung wird das von dem neu errichteten Elbedeich in Alt Garge geschützte Gebiet festgesetzt. Der Verlauf der Grenze ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 10000, die Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt.
Das vom Deich geschützte Gebiet umfasst die Flächen zwischen dem Deich (rot) und der Grenze zum höher gelegenen Gelände (grün). Sie ist im Lageplan mit durchgezogenen Linien dargestellt. Zum geschützten Gebiet gehören auch die Bodenerhebungen, die vom geschützten Gebiet umschlossen sind.
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller Grundstücke im vom Deich geschützten Gebiet sind zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung verpflichtet und werden Mitglied im Artlenburger Deichverband.
Die Verordnung mit der Übersichtskarte kann ab dem Tage des Inkrafttretens von jedermann eingesehen werden bei
der Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede, Zimmer Nr. 13
dem Artlenburger Deichverband, Bundesstraße 14, 21522 Hohnstorf
dem Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 8
Die Verordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg in Kraft.
Lüneburg, den 09.06.2015
Landkreis Lüneburg
Der Landrat
gez.
Manfred Nahrstedt
Lageplan:
(Siehe angehängte Datei: Alt Garge.pdf)
(Siehe angehängte Datei: VO Bestimmung Grenze Hochwasserdeich OT Alt Garge.pdf)
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