Inhaltsverzeichnis:
Artikel 1
§ 3
Artikel 2
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg
Auf Grund der §§ 5, 7, 36 Abs. 1 Ziff. 5 und 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in Verbindung mit den §§ 113g, 120 Abs. 2, 123 S. 3 und 124 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), den §§ 1, 2 und 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sowie § 18 des Niedersächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit - jeweils in der z. Zt. geltenden Fassung - hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08.11.2010 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:Die Worte „Überörtliche Prüfungen (§ 121 NGO) und“ werden gestrichen.
2. § 3 erhält folgende Fassung:
(1)
Die Höhe der Gebühr je Stunde richtet sich nach dem jeweils geltenden Runderlass des Nds. Finanzministers über die Pauschsätze für den Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung im staatlichen Bereich. Es gilt der Stundensatz der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst).
Bis zu einer Neuregelung / Anpassung der jeweiligen Stundensätze wird der zuletzt gültige für die Gebührenberechnung weiterhin zugrunde gelegt. Dies gilt insbesondere für bereits abgerechnete Prüfungsvorgänge; eine Neu- bzw. Nachberechnung erfolgt nicht.
(2)
Mit der Gebühr ist der Personal- und Sachaufwand – einschließlich der Reisekosten – abgegolten.
(3)
Für Prüfungen von Eröffnungsbilanzen, Jahresrechnungen, Jahresabschlüssen und konsolidierten Gesamtabschlüssen ist der Gebührensatz des Jahres anzuwenden, in dem diese aufgestellt wurden und prüffähig sind.
Die Gebühr wird erstmalig für die Prüfung des Haushaltsjahres 2008 erhoben.
Für die Prüfung des Haushaltsjahres 2007 beträgt die Gebühr 52,- Euro je Stunde, für Prüfungen der davor liegenden Haushaltsjahre gelten die Gebührensätze der Kooperationspartner in der bis zum 31.12.2006 gültigen Höhe.
Bereits abgerechnete Prüfungsvorgänge bleiben unberührt.
(4)
Die Gebühr wird auf volle Eurobeträge abgerundet.
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg in Kraft.
Lüneburg, den 23.11.2010
Landkreis Lüneburg
Der Landrat
Manfred Nahrstedt
(Siehe angehängte Datei: PDF.pdf)