Dienstanweisung
für die Verwendung einer ADS-Anker-Registrierkasse 34.1120
in der Kreiskasse Lüneburg
Am 07.03.2000 wurde die Buchhaltung für die Barumsätze in der Kreiskasse Lüneburg auf die Verwendung einer ADS-Anker-Registrierkasse 34.1120 umgestellt. Die ADS-Anker-Registrierkasse 34.1220 wurde gleichzeitig außer Betrieb genommen. Aufgrund des § 46 der Gemeindekassenverordnung wird - ergänzend zur Dienstanweisung für die Kreiskasse des Landkreises Lüneburg - folgende Dienstanweisung erlassen:
Alle Bareinnahmen und -ausgaben sind mit der ADS-Anker-Registrierkasse 34.1120 in der Kombination von Bon- und Quittungsdruck unter gleichzeitiger Erstellung eines Journalstreifens zu buchen. Die Quittung ist im jeweiligen Vorgang abzudrucken, der Bon ist dem Einzahler als Empfangsquittung auszuhändigen.
Der Journalstreifen, der sämtliche Buchungsvorgänge des Tages sowie das Ablesen und Nullstellen der Speicherwerke enthält, ist dem täglich zu fertigenden Barabschlussbogen beizufügen und mit diesem aufzubewahren.
Die Einzahlungen sind bei den Speicherwerken wie folgt zu buchen:
Speicherwerk 1: Einnahmen allgemein
Speicherwerk 2: Gebühren - Jagdgebühr
Speicherwerk 3: Gebühren - Waffenerwerb
Speicherwerk 4: Gebühren - Aufenthalt
Speicherwerk 5: Gebühren - Staatsangehörigkeit
Speicherwerk 6: Gebühren - Beglaubigungen
Speicherwerk 7: Gebühren - Gaststättenerlaubnis
Speicherwerk 8: Gebühren - Reisegewerbekarte
Speicherwerk 9: Barbestand vom Vortag
Speicherwerk 10: Kassenbestandsverstärkung
Speicherwerk 11: Gebühren Amt 36 - 1.001
Speicherwerk 12: Gebühren Amt 36 - 1.003
Speicherwerk 13: Gebühren Amt 36 - 1.005
Speicherwerk 14: Gebühren KBA - VW 44
Speicherwerk 15: Gebühren Kfz-Briefe - VW 43
Speicherwerk 16: Gebühren Jagdabgaben
Das Speicherwerk mit dem Negativ-Vorzeichen (-) bleibt der Buchung der Barausgaben vorbehalten.
Fehlbuchungen sind stets in voller Höhe unter Beifügung des durch die Fehlbuchung entstandenen Quittungsbons zu stornieren. Der aufzubewahrende Stornobon und die Stornobuchungen in den Vorgängen sind nach dem Tagesabschluss vom Fachdienstleiter auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und durch Handzeichen entsprechend zu kennzeichnen.
Stornobons und die durch Fehlbuchung entstandenen Quittungsbons sind mit dem Journalstreifen aufzubewahren.
Das Ablesen und Nullstellen der Speicherwerke nach Kassenschluss darf nur durch den Fachdienstleiter oder seinen Stellvertreter geschehen. Das Umspringen des Datums erfolgt automatisch um 00.00 Uhr des folgenden Tages.
Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Dienstanweisung für die Verwendung einer ADS-Anker-Registrierkasse 34.1220 in der Kreiskasse Lüneburg vom 07.05.1997 wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
Lüneburg, 21. Dezember 2001
gez. Fietz
Landrat
(Siehe angehängte Datei: 2021-12-21 Dienstanweisung für die Verwendung einer ADS-Anker-Registrierkasse 34.1120 in der Kreiskasse Lüneburg.pdf)