Dienstanweisung für die Benutzung der Multifunktionsgeräte in den Schulen
(1)
Der Landkreis Lüneburg stellt den kreiseigenen Schulen Multifunktionsgeräte zur Verfügung.
Die Schulen können Druck- und Kopieraufträge ab Klassensatzstärke auch per Vordruck an das Kopiercenter im Psychiatrischen Klinikum (gegen Kostenberechnung) geben.
(2)
Die Multifunktionsgeräte sollen unter Aufsicht stehen. Die Schulen haben als Bedienungs-/Aufsichtskräfte mindestens zwei Personen zu benennen. Diese sind für alle Aufgaben im Zusammenhang mit den Geräten zuständig.
(3)
Die Kosten von Kopien als Lehrmittel werden aus den den Schulen zugewiesenen Mitteln getragen.
Lehrmittel =
Kopien pp., die von der Schülerin/dem Schüler vorwiegend in der Schule gebraucht werden und überwiegend als Lehr- oder Unterrichtsmittel anzusehen sind; sie bleiben im Eigentum des Landkreises.
(4)
Für Fotokopien oder andere Vervielfältigungen wie Lernmittel oder Privatkopien ist ab 1. Januar 2016 ein Betrag von mindestens
0,04 € für 1 Vervielfältigung
0,20 € für 6 Vervielfältigungen
0,35 € für 12 Vervielfältigungen
zu zahlen.
Die Abrechnung hat quartalsweise zu erfolgen.
(5)
Lernmittel- und Privatkopien dürfen nur während der Geschäftszeiten der Schule erstellt werden.
(6)
Die bisherige "Dienstanweisung für die Benutzung von Vervielfältigungsgeräten in den Schulen" vom 25.06.2001 wird aufgehoben.
Lüneburg, den 4.06.2016
Nahrstedt
Landrat
(Siehe angehängte Datei: Dienstanweisung für die Benutzung der Multifunktionsgeräte in den Schulen.pdf)