Inhaltsverzeichnis
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Lageplan
Verordnung
des Landkreises Lüneburg über die Bestimmung der Grenze des durch den neu errichteten Elbedeich (Hochwasserdeich) geschützten Gebietes im Bereich des Ortsteils Alt Wendischthun der Stadt Bleckedevom 27.07.2011
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes in der Fassung vom 23. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 83), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Niedersächsischen Wasserrechts vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64) hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg in seiner Sitzung am 04.07.2011 folgende Verordnung beschlossen:
Durch diese Verordnung wird das von dem neu errichteten Elbedeich in Alt Wendischthun geschützte Gebiet festgesetzt. Der Verlauf der Grenze ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 6 000, die Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt.
Das vom Deich geschützte Gebiet umfasst die Flächen zwischen dem Deich und der Grenze zum höher gelegenen Gelände. Sie ist im Lageplan mit einer durchgezogenen roten Linie dargestellt. Zum geschützten Gebiet gehören auch die Bodenerhebungen, die vom geschützten Gebiet umschlossen sind.
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller Grundstücke im vom Deich geschützten Gebiet sind zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung verpflichtet und werden Mitglied im Artlenburger Deichverband.
Die Verordnung mit der Übersichtskarte kann ab dem Tage des Inkrafttretens von jedermann eingesehen werden bei
der Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2a, 21354 Bleckede, Zimmer Nr. 13
dem Artlenburger Deichverband, Bundesstr. 14, 21522 Hohnstorf
dem Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 8 , 21335 Lüneburg
Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreis Lüneburg in Kraft.
Lüneburg, den 27.07.2011
Landkreis Lüneburg
Der Landrat
Manfred Nahrstedt
Lageplan:
(Siehe angehängte Datei: Alt Wendischthun.pdf)
(Siehe angehängte Datei: VO Bestimmung Grenze Hochwasserdeich OT Alt Wendischthun.pdf)
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