Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Grundsätze der Ermittlung von Daten für die Kosten- und Leistungsrechung
§ 2 Zweck der Auswertung der erhobenen Daten; Schutz der Mitarbeiter/-innen
§ 3 Schlussbestimmungen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g
über die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung
beim Landkreis Lüneburg
Die Kosten- und Leistungsrechnung stellt einen elementaren Teil des Modernisierungsprozesses dar.
Sie ist Grundlage für die Ermittlung der Produkt-/Leistungskosten und dient auf dieser Basis der Steuerung der Kreisverwaltung.
Zur Festschreibung der bei der Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung anzuwendenden Verfahren wird
zwischen
dem Landkreis Lüneburg
und
dem Personalrat beim Landkreis Lüneburg
in Ergänzung der Rahmendienstvereinbarung Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) vom 01.12.2005 in der jeweils geltenden Fassung folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
§ 1
Grundsätze der Ermittlung von Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung
Die verursachungsgerechte Ermittlung der Kosten der Produkte und Leistungen erfordert im Rahmen von Aufzeichnungen in den Servicediensten sowohl eine Erfassung von Ist-Arbeitszeiten, die einem Produkt/Leistung (= Kostenträger) direkt zugeordnet werden können, als auch so genannter nicht direkt zurechenbarer Zeiträume (z. B. Rüstzeiten, Führungsaufgaben, Urlaub, Krankheit, Aus- und Fortbildung).
Im Rahmen der Leistungsrechnung wird durch Mengenaufschriebe das mengenmäßige Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (sog. Kennzahlen und Indikatoren) in einer Abrechnungsperiode erfasst. Die Mengendaten werden je Leistung bzw. je Produkt manuell oder elektronisch ermittelt (z.B. auf Erfassungsbögen).
Der Zeitraum über den Aufzeichnungen geführt werden und der Umfang der Angaben sowie die Auswahl der Personen, die Aufschriebe führen, hängen von der Struktur der Organisationseinheit bzw. der Kostenstelle und dem Ziel, das mit der Datendokumentation erreicht werden soll, ab.
Inhaltsverzeichnis
§ 2
Zweck der Auswertung der erhobenen Daten;
Schutz der Mitarbeiter/-innen
Die Auswertung der nach § 1 erhobenen Daten erfolgt nur zu Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung und, soweit erforderlich, zur Steuerung von Fortbildungsmaßnahmen. Sie wird nicht zur persönlichen Leistungskontrolle einzelner Mitarbeiter/-innen herangezogen. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Stand der Abarbeitung bzw. der Abrechnung des Auftrages anonymisiert.
Inhaltsverzeichnis
Diese Vereinbarung wird zunächst für die Zeit bis zum 31.01.2008 abgeschlossen. Die Vereinbarungspartner werden zeitgerecht über eine Anschlussvereinbarung verhandeln.
Der Personalrat wird im Rahmen der Quartalsgespräche halbjährlich über Sachstand und Planungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung informiert.
Inhaltsverzeichnis
Lüneburg, 01.02.2006
gez. gez.
Fietz Kelm
Landrat Vorsitzender des Personalrats
(Siehe angehängte Datei: Dienstvereinbarung über die Durchführung der Kosten- und Leistu.pdf)