§ 1
Bezuschussung von Jugendgruppenleitern
Beschluss des Kreisausschusses vom 24.11.1975,
geändert durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.02.2001,
geändert durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2016
(1)
Der Landkreis Lüneburg fördert die Tätigkeit der Jugendgruppenleiter ab 2016 durch Gewährung eines Anerkennungsbeitrags für Kosten und Materialaufwand in Höhe von 100,00 Euro jährlich je Gruppenleiter.
(2)
Grundlage für die Zahlung ist das vom Arbeitsausschuss des Bezirksarbeitskreises für Jugendpflege beim Regierungspräsidenten in Lüneburg erstellte Arbeitspapier in der Fassung vom 10. Juli 1971.
(Siehe angehängte Datei: 5-35 Bezuschussung von Jugendgruppenleitern.pdf)