Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg
Richtlinie
(Lt. Kreistagsbeschluss vom 23.09.2023).
Der Landkreis Lüneburg vergibt jährlich bis zu zwei Kulturförderpreise aus den Bereichen
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Literatur, wonach mindestens ein/e Nachwuchskünstler_in ausgezeichnet wird.
(1) Der Kulturförderpreis wird an Kunstschaffende vergeben, die durch Herkunft, Wohnort, Ausstellung oder Inhalt ihrer Arbeiten einen Bezug zum Landkreis Lüneburg oder der umgebenden kulturellen heimatlichen Region haben.
(2) Die Kulturförderpreisträger werden durch ein Kuratorium empfohlen, dessen Mitglieder und deren Stellvertreter vom Kreisausschuss für eine Wahlperiode benannt werden. Mitglieder des Kuratoriums sind
Ø je ein Vertreter aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik
Ø der(die) Vorsitzende des Kulturausschusses sowie sein(e) Stellvertreter(in)
Ø je ein(e) Abgeordnete(r) der im Kreistag vertretenen Fraktionen (soweit nicht durch Vorsitz und Stellvertretung berücksichtigt)
Ø der Landrat oder ein(e) von ihm benannte(r) Vertreter(in)
Berater können hinzugezogen werden.
Die Empfehlung des Kuratoriums kommt durch einen Mehrheitsbeschluss zustande.
(3) Der Kreisausschuss bestimmt die Preisträger(innen) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Kuratoriums.
(4) An die Preisträger(innen) wird eine Ehrengabe überreicht.
(5) Zusätzlich erhalten die Preisträger ein Preisgeld in Höhe von je 2.000 €.
(6) Im Rahmen der Preisverleihung erhalten die Kulturförderpreisträger die Gelegenheit zu einer Präsentation durch eine Ausstellung, Lesung, künstlerische oder musikalische Darbietung.
(Siehe angehängte Datei: 20230928 Richtlinie Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg.pdf)