S a t z u n g
über die Festlegung eines Schulbezirks
(Schulbezirkssatzung)
Aufgrund der §§ 6 und 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. 12. 2010 (Nds. GVBl.S. 576) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie § 63 Abs. 2 des Nieders. Schulgesetzes vom 03.03.1998 (Nds. GVBl. S. 137) in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 07.05.2012 folgende Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks im Landkreis Lüneburg (Schulbezirkssatzung) beschlossen:
§ 1
Einzugsbereich der Integrierten Gesamtschule Embsen
Für den Sek.I-Bereich der Integrierten Gesamtschule Embsen wird ein Schulbezirk gebildet.
Dieser umfasst das Gebiet des Landkreises Lüneburg, einschließlich der Hansestadt Lüneburg.
Private Schulen bleiben hiervon unberührt.
§ 2
Geltungsbereich
Ab Schuljahrsbeginn 2012/13 gilt die Satzung zunächst für die Schüler der Klasse 5. Für die darauf folgenden Schuljahre wird der Geltungsbereich jeweils um die folgenden Jahrgänge erweitert.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 07.06.2012 in Kraft.
Lüneburg, d. 10. 5. 2012
Manfred Nahrstedt
Landrat