Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Einführung des betrieblichen Systems zur leistungsorientieren Bezahlung
§ 2 Inkrafttreten
1. Ergänzung
zur
Dienstvereinbarung
zur Einführung leistungsorientierter Entgelte
und
Vereinbarung eines betrieblichen Systems
nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD
vom
14.03.2007
Der Landkreis Lüneburg (Arbeitgeber),
vertreten durch den Landrat,
und der Personalrat des Landkreises Lüneburg
vereinbaren auf Grundlage der in § 18 des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) übertragenen
Regelungskompetenz folgende Ergänzung zur o. g. Dienstvereinbarung:
§ 1
Einführung des betrieblichen Systems zur leistungsorientierten Bezahlung
(1) Die in o. g. Dienstvereinbarung niedergelegten Verfahren zur leistungsorientierten Bezahlung beim Landkreis Lüneburg treten erst zum 01.01.2008 in Kraft. Die übrigen vereinbarten Fristen verschieben sich entsprechend.
(2) Für das Jahr 2007 erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2007 12 v. H. des für den Monat September 2007 jeweils zustehenden Tabellenentgeltes ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das Gesamtvolumen für die leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 Absatz 3 TVöD (= Gießkannenprinzip nach Protokollerklärung zu § 18 Absatz 4 Satz 4 TVöD).
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Diese Ergänzung zur o. g. Dienstvereinbarung tritt mit dem 01.07.2007 in Kraft.
Lüneburg, 21.06.2007
gez. Nahrstedt gez. Kelm
Landrat PR-Vorsitzender