§ 1
Bezuschussung einheitlicher Kleidung für
jugendliche Mitglieder von Spielmannszügen
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.1995,
geändert durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.02.2001
Auf Antrag werden den Spielmanns- und Musikzügen des Kreises zur Beschaffung einheitlicher Bekleidung für ihre jugendlichen Mitglieder bis zum Alter von 21 Jahren Kreiszuschüsse bis zu 25,56 Euro, gerundet 26 Euro je Jugendlichen gewährt.
(Siehe angehängte Datei: 5-40 Bezuschussung einheitlicher Kleidung für jugendliche Mitglieder von Spielmannszügen.pdf)