Inhaltsverzeichnis:
1. Zweck
2. Geltungsbereich
3. Verantwortlichkeit
4. Regel für die Nutzung von intellex
5. Schlussbestimmungen
6. Inkrafttreten
Richtlinie zur Nutzung der KI-Anwendung intellex
(1) Zweck
<siehe Inhaltsverzeichnis>
Diese Richtlinie regelt die zulässige und datenschutzkonforme Nutzung der KI-Anwendung intellex durch die Mitarbeitenden des Landkreises Lüneburg. Sie dient der Sicherstellung der Vertraulichkeit und Rechtmäßigkeit gemäß den Vorgaben des EU AI Acts,
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes (BDSG und NDSG).
(2) Geltungsbereich
<siehe Inhaltsverzeichnis>
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Lüneburg, die die KI-Anwendung intellex benutzen.
(3) Verantwortlichkeit
<siehe Inhaltsverzeichnis>
Der oder die jeweilige Mitarbeitende, der/die KI-Anwendung intellex nutzt, ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Dateneingabe und -verarbeitung sowie die Einhaltung dieser Richtlinie.
(4) Regeln für die Nutzung von intellex
<siehe Inhaltsverzeichnis>
· Vor der Nutzung von intellex muss eine Schulung zur Anwendung besucht werden. Außerdem muss die Dienstanweisung zur Nutzung von KI nachweisbar zur Kenntnis genommen werden sowie eine allgemeine Schulung zum Thema KI besucht worden sein.
· Die KI-Anwendung intellex darf ausschließlich für dienstliche Zwecke und im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben genutzt werden. Jegliche private Nutzung oder der Missbrauch der Anwendung ist untersagt.
· Es dürfen ausschließlich Daten in intellex eingegeben und verarbeitet werden, die gemäß der Klassifizierung der Schutzstufe D oder niedriger zugeordnet sind sowie dem Schutzbedarf hoch der Informationssicherheit. Die Eingabe von Daten der Schutzstufen E (streng vertraulich) sowie
dem Schutzbedarf sehr hoch der Informationssicherheit ist strikt untersagt. Siehe hierzu Anhang „Schutz der Vertraulichkeit“ Daten der Schutztstufe E umfassen z.B. Adressen von verdeckten Ermittlern, Daten und Aufenthaltsorte von gefährdeten Personen (z.B. potenzielle Opfer von
Straftaten, Zeugenschutz).
· Mitarbeitende sind verpflichtet, vor der Eingabe von Daten deren Schutzstufe zu prüfen und sicherzustellen, dass diese den Vorgaben entsprechen.
· Nach Abschluss der Verarbeitung sind alle eingegebenen, sensiblen Daten der Schutzstufe D unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) und unwiederbringlich (d.h. so, dass die Daten nicht wiederhergestellt werden können) aus intellex zu löschen. Eine automatische Löschung der
Daten erfolgt nach 90 Tagen.
· Es dürfen nur die für den jeweiligen Verarbeitungsprozess in intellex unbedingt erforderlichen Daten eingegeben werden (Grundsatz der Datenminimierung).
· Die Nutzung der in intellex verarbeiteten Daten ist ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zulässig. Dies bedeutet, dass Sie nur die Daten in intellex eingeben dürfen, die für den jeweiligen Verarbeitungsprozess unbedingt erforderlich sind und für die Bearbeitung Ihrer Aufgabe
benötigt werden. · Es ist sicherzustellen, dass der Einsatz von intellex nicht zu Diskriminierungen insbesondere aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität führt.
· Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, die von der KI-Anwendung intellex generierten Ergebnisse kritisch zu prüfen und zu validieren, bevor diese für Entscheidungen oder weitere Verarbeitungsschritte herangezogen werden. Die KI dient als unterstützendes Werkzeug, die
Letztverantwortung für die Ergebnisse und daraus resultierende Handlungen verbleibt stets beim Menschen.
Besonders zu beachten sind neben den genannten Punkten die Leitlinie zur Informationssicherheit und den Datenschutz. Diese ist in den Hausinformationen zu finden.
<siehe Inhaltsverzeichnis>
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Verstöße gegen diese Richtlinie können disziplinarische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen und im Falle von Datenschutzverstößen rechtliche Konsequenzen haben.
<siehe Inhaltsverzeichnis>
Diese Richtlinie tritt am 01.06.2026 in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen dieser Richtlinie müssen vom Landrat genehmigt werden.
Anhang
| Schutz der Vertraulichkeit |
| DS-GVO |
| Informationssicherheit |
| Recht auf Schutz personenbezogener Daten | Schutzbedarffeststellung aller Informationen |
Schutzstufe | Personenbezogene Daten | Beispiel | Schwere eines möglichen Schadens | Schutzbedarf | Auswirkungen |
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A | die von den Betroffenen freizugänglich gemacht wurden. | Telefonverzeichnis,
Wahlvorschlagsverzeichnisse, eigene freizugänglichgemachte Webseite; frei zugängliche soziale Medien | geringfügig | normal | Die
Schadenauswirkungen sind begrenzt und
überschaubar | • Verstoß gegen
Gesetze/Vorschriften/Verträge,
• Beeinträchtigung des
informationellen
Selbstbestimmungsrechts,
• Beeinträchtigung der persönlichen
Unversehrtheit
• Beeinträchtigung der
Aufgabenerfüllung,
• negative Innen- oder Außenwirkung
und
• finanzielle Auswirkungen. |
B | deren unsachgemäße Handhabung zwar keine besondere Beeinträchtigung
erwarten lässt, die aber von den Betroffenen nicht frei zugänglich gemacht wurden. | beschränkt zugängliche öffentliche
Dateien, Verteiler für Unterlagen,
Grundbucheinsicht; nicht frei zugängliche soziale Medien |
C | deren unsachgemäße Handhabung den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen könnte („Ansehen”). | Einkommen, Grundsteuer, Ordnungswidrigkeiten | überschaubar |
D | deren unsachgemäße Handhabung den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigen könnte („Existenz”). | Anstaltsunterbringung, Straffälligkeit,
dienstliche Beurteilungen,
Arbeitszeugnisse, Gesundheitsdaten,
Schulden, Pfändungen, Sozialdaten, Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DS- GVO | substantiell | hoch | Die
Schadenauswirkungen können beträchtlich
sein. |
E | deren unsachgemäße Handhabung Gesundheit, Leben oder Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen könnte. | Daten über Personen, die mögliche Opfer einer strafbaren Handlung sein können, Zeugenschutzprogramm. | groß | sehr hoch | Die Schaden-
auswirkungen können ein existenziell
bedrohliches,
katastrophales Ausmaß erreichen |
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(Siehe angehängte Datei: Richtlinie zur Nutzung intellex.pdf)
Landkreis Lüneburg, 1. Juni 2026