Abweichend von § 3 der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeiten beim Landkreis Lüneburg gilt seit dem 01.10.2025 folgender Arbeitszeitrahmen ganzjährig:
Die Arbeitszeit beginnt frühestens um 06:30 Uhr und endet montags bis donnerstags spätestens um 19:00 Uhr bzw. freitags um 17:00 Uhr.