Anlage zu § 3 der Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet „Dieksbeck“ in den Landkreisen Lüneburg und Uelzen
Erhaltungsziele i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Bundesnaturschutzgesetz sind die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender Lebensraumtypen des Anhangs I sowie von Populationen von Tierarten des Anhanges II (FFH-Arten) der Richtlinie 92/43/EWG:
Zu Paragraph |
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§ 3 Abs. 2 Nr. 1 | 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und Callitricho-Batrachion |
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- als naturraumtypisch naher Geestbach mit
- geschlängeltem bis mäandrierendem Verlauf, niedrigen, unverbauten, überwiegend gehölzbestandenen Ufern mit Gleit- und Prallufern, durchgängiger Sohle (aktuell gilt dies für den Bachabschnitt unterhalb der Alten Heerstraße, langfristig auch für den Bereich des Standortübungsplatzes), Tief- und Flachwasserbereichen sowie vielfältiger Sedimentstruktur (Wechsel zwischen sandigen und kiesigen Bereichen), bei insgesamt stabiler, erosionsfester Sohle (auch mit festliegenden Sand- und Kiesbänken) durch Zulassen weitgehender Eigendynamik auch durch das Belassen von Totholz im Gewässer zur Initiierung von eigendynamischen Prozessen,
- ausgeglichener Wasserführung, geringen jährlichen Temperaturschwankungen, hoher Sauerstoffsättigung, geringem Eutrophierungsgrad, relativ neutralem pH-Wert und geringer Gesamthärte (Gewässergüteklasse I bis I-II),
- flutender Wasservegetation an Bachabschnitten, in wenig oder unbeschatteten Abschnitten,
- in enger funktionaler und räumlicher Vernetzung mit den angrenzenden niederungstypischen Lebensräumen der Aue,
- naturraumtypischer Fisch- und Wirbellosenbiozönose,
- mit einer uneingeschränkten Durchgängigkeit für wandernde gewässergebundene Arten
- als Lebensraum bzw. Teillebensraum bachtypischer Tier- und Pflanzen-Arten, u. a. von
- Schwarzstorch, Eisvogel, Fischotter, Bachneunauge, Groppe, Grüner Keiljungfer als FFH-Arten, Bachforelle, Bachschmerle, Gründling, Dreistacheligen Stichling, Eisvogel, Grüner Mosaikjungfer, Gebänderte Prachtlibelle, Gemeine Winterlibelle, Mondazurjungfer, Gefleckte Schmaragdlibelle, Gebänderte Heidelibelle, Südliche Binsensjungfer und Breitblättriger Merk als sonstige charakteristische Arten
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§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a | 91 E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
- im gesamten Tal des Dieksbaches
- als bachbegleitende, strukturreiche Auenwälder mit Erle, Esche und Traubenkirsche,
- auf nassen, von einem hohen Grundwasserstand geprägten, meist quelligen und ungestörten Standorten,
- häufig in der Ausprägung als Milzkraut-Erlen-Quellwald, Erlen-Eschen-Quellwald sowie Erlen- u. Birken-Erlen-Bruchwald auf nährstoffarmen Standorten,
- mit einem hohen Anteil an Altholz und liegendem und stehendem Totholz,
- als extensiv genutzte oder ungenutzte naturnahe Waldbestände,
- in enger räumlicher und funktionaler Verzahnung mit Erlen-Eschen-Sumpfwald, mit Sümpfen, Seggenriedern, feuchten Hochstaudenfluren und Hoch- und Übergangsmooren,
- bei Wiederherstellung durch Zulassen der eigendynamischen Entwicklung auf seit vielen Jahren ungenutzten Brachflächen
- als Lebensraum bzw. Teillebensraum feuchtwaldtypischer Tier- und Pflanzenarten u. a. von
- Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Gr./Kl. Bartfledermaus, Kleinspecht, Sumpfmeise, Grauschnäpper, Pirol, Nachtigall, Großer Schillerfalter, Prächtiger Bläuling, Bitteres Schaumkraut, Sumpfsegge, Wald- Simse und Walzensegge als sonstige charakteristische Arten
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§ 3 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe b u. c | 9190 Alte bodensaure Eichenwälder und Sandebenen mit Quercus robur
- an den Talkanten im Unterlauf des Dieksbaches und außerhalb der Niederung
- als naturnahe, arten- und strukturreiche Eichen-Birkenwälder und Buchen-Eichenwälder (9190),
- als ungenutzte oder nur sehr extensiv genutzte Bestände aus standortheimischen Gehölzarten (v. a. Stieleiche, Sand-Birke, untergeordnet auch Waldkiefer und Rotbuche),
- auf frischen bis trockenen, basen- und sehr nährstoffarmen Standorten der sandigen Talkanten und Geestbereiche,
- mit einem hohen Anteil an Altholz und liegendem und stehendem Totholz,
- mit mosaikartiger Entwicklung von verschiedenen Altersstadien,
- in enger räumlicher und funktionaler Verzahnung mit den angrenzenden Biotoptypen der Bachaue vor allem der mit Übergängen zu den Erlen-Eschenwäldern,
- unter Zulassung der Entwicklung zu Beständen des Lebensraumtyps 9110, 9120 und 9160, soweit diese durch natürliche Verjüngung von Rotbuche (und Stechpalme) ohne menschliches Zutun eingeleitet wird,
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- als Lebensraum bzw. Teillebensraum waldtypischer Tier- und Pflanzenarten u. a. von
- Schwarzstorch (Anh 1-Art der EU-VS-RL), Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Gr./Kl. Bartfledermaus, Kleinspecht, Nachtigall, Pirol, Weidenmeise, Buntspecht, Schwalbenschwanz, Weißes C, Dukatenfalter, Brauner Feuerfalter, Prächtiger Bläuling, Kommafalter, Drahtschmiele, Pfeifengras und Gagelstrauch als sonstige charakteristische Arten
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§ 3 Abs. 2 Nr. 3 | 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
- in der gesamten Niederung, jedoch in geringen Flächenanteilen als kleinflächige oder lineare Bestände
- auf nährstoffreichen, durch ganzjährig oder zeitweise hohe Bodenfeuchte gekennzeichneten Standorten (Gleye),
- mit hohem Arten- und Strukturreichtum,
- als kleinflächige oder lineare, arten- und strukturreiche Bestände an Gewässer- oder Waldrändern, an Gewässerrändern jedoch in Abhängigkeit von eigendynamischen Prozessen auch an wechselnden Standorten,
- als flächiger Lebensraum zeitlich begrenzter Phasen auf Sukzessionsflächen bzw. brachgefallenen Grünlandflächen im Übergang zu Feuchtwäldern bzw. zum Lebensraumtyp 91 E0,
- in enger funktionaler und räumlicher Verzahnung mit bachauentypischen Lebensräumen,
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- als Lebensraum saumtypischer Tier- und Pflanzenarten u.a . von
- Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Gr./Kl. Bartfledermaus, Echten Mädesüß, Pestwurz und Rohrglanzgras als sonstige charakteristische Arten
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§ 3 Abs. 2 Nr. 4 | 7110 Lebende Hochmoore
- kleinflächig am südlichen Talrand entlang des Unter- und Mittellaufs, am nördlichen Rand des Oberlaufs des Dieksbaches sowie im Bereich nördlich des Küchenberges
- auf nassen nährstoffarmer Torf- und bodensaueren Sandflächen,
- als Heide-Hochmoor mit den Ausprägungen als Anmoorheide mit Glockenheide und Moorlilie bei geringeren Torfmächtigkeiten,
- im Moorheidestadium als renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120),
- in enger funktionaler und räumlicher Verzahnung mit moortypischen Lebensräumen
- als Lebensraum bzw. Teillebensraum moortypischer Tier- und Pflanzenarten u. a. von
- Schwarzstorch (Anh 1-Art der E-VS-RL), Moorlilie, Rundblättriger Sonnentau, Geflecktem Knabenkraut, Glockenheide, Kammfarn, Moosbeere, Pfeifengras und Torfmoosen als sonstige charakteristische Arten
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§ 3 Abs. 2 Nr. 4 | 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- als Übergangsmoor mit Anklängen an ein Heidemoor (7140/7110) am Unterlauf des Dieksbaches
- als vorübergehendes Sukzessionsstadium in der Ausprägung nährstoffarmer Sümpfe und Stillgewässer mit Verlandungszonen im Oberlauf und des Dieksbaches,
- in torfmoosreichen, wenig entwässerten, eutrophierten oder verbuschten Ausprägungen,
- in enger funktionaler und räumlicher Verzahnung mit bachauentypischen Lebensräumen und als Sukzessionsstadium im Übergang zu Feuchtwäldern bzw. zum Lebensraumtyp 91 E0,
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- als Lebensraum bzw. Teillebensraum moortypischer typischer Tier- und Pflanzenarten u. a. von
- Waldwasserläufer, Perlgrasfalter, Erlensichelflügler, Sumpf-Calle, Sumpffarn, Sumpfblutauge, Sumpf-Reitgras, Wassernabel und Torfmoosen als sonstige charakteristische Arten
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§ 3 Abs. 2 Nr. 4 | 4010 Feuchte Heide des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix |
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- als kleines Moorlilien-Anmoor am Nordrand des Bachtales im Oberlauf des Dieksbaches sowie im Bereich des nördlichen Küchenberges auf den Flurstücken 2/1 und 1/4 der Flur 2
- auf nährstoffarmen, feuchten bis wechselfeuchten zumeist grundwasserbeeinflussten sandig-anmoorigen bis torfigen Böden,
- als weitgehend gehölzfreie arten- und strukturreiche Feucht- bzw. Moorheiden,
- in enger funktionaler und räumlicher Verzahnung mit moor- und heidetypsichen Lebensräumen (Schlenken mit Wollgras-Torfmoosrasen)
- als Lebensraum und Teillebensraum von
- Kranich und Schwarzstorch als Anh. 1-Art der VSR, Moorlilie, Besen-, Glockenheide und Pfeifengras als sonstige charakteristische Arten
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§ 3 Abs. 2 Nr. 5 | Ziel ist die
Erhaltung und Wiederherstellung der Eignung des NSG als Lebensraum für den
- Fischotter (und anderer Marderarten) durch:
- Erhaltung und Entwicklung großer zusammenhängender ungenutzter und ungestörter Niederungsbereiche an den Gewässern,
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- Erhaltung und Entwicklung naturnaher bis natürlicher Fließgewässerökosysteme mit sehr guter Wasserqualität (Gewässergüteklasse I),
- Erhaltung als Teil eines großräumigen kaum durch öffentliche Straßen zerschnittenen Gebietes und Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer,
- ggf. Verbesserung der Wanderwege des Fischotter und Vermeidung von Fallenfängen
- Bachneunauge und Groppe:
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher bis natürlicher Fließgewässerökosysteme mit sehr guter Wasserqualität (mindestens Gewässergüte I-II) mit stellenweise kiesigem Sediment und größeren Steinen als Laichhabitat,
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
- Grüne Keiljungfer
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher bis natürlicher Fließgewässerökosysteme, insbesondere durch Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung einer natürlichen Fließgewässerdynamik in der Bachaue.
- Schwarzstorch, Kranich
- Erhaltung und Entwicklung großer zusammenhängender ungenutzter und ungestörter Niederungsbereiche an den Gewässern und Moorlebensräume
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher bis natürlicher Fließgewässerökosysteme mit sehr guter Wasserqualität (Gewässergüteklasse I)
- Erhaltung als Teil eines großräumigen kaum durch öffentliche Straßen zerschnittenen Gebietes und Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
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Hinweis:
Die als sonstige charakteristische Arten ausgeführten Tier- und Pflanzenarten stellen lediglich eine Auswahl der charakteristischen Arten i. S. des Artikels 1 Buchst. E der Richtlinie 92/43/EWG dar.
Die deutschen Namen der aufgeführten Pflanzenarten richten sich nach
Garve, E., Letschert, D. (1991): Liste der wildwachsenden Farn- und Blütenpflanzen Niedersachsens. 1. Fassung vom 31.12.1990. – Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen Heft 24, 1-152, Hannover.
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