Inhaltsverzeichnis:
§ 1
§ 2 Inkrafttreten
3. Ergänzung
zur Dienstvereinbarung
zur Einführung leistungsorientierter Entgelte
und zur Vereinbarung eines betrieblichen Systems
nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD vom 14.03.2007
in der Fassung der 2. Ergänzung vom 26.11.2007
Der Landkreis Lüneburg (Arbeitgeber), vertreten durch den Landrat,
und der Personalrat des Landkreises Lüneburg
vereinbaren auf Grundlage der in § 18 des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) übertragenen
Regelungskompetenz folgende 3. Ergänzung zur o. g. Dienstvereinbarung:
Abweichend von in den §§ 6, 7, 9 getroffenen Regelungen gilt das dort für die Einführungsphase vereinbarte „vereinfachte“ Verfahren solange fort, bis das von den Tarifvertragsparteien gem. § 18 Abs. 3 TVöD vereinbarte Gesamtvolumen einen Wert von 4,0 Prozent erreicht.
Diese Ergänzung zur o. g. Dienstvereinbarung tritt mit dem 01.01.2009 in Kraft.
Lüneburg, den 20.11.2008
gez. Manfred Nahrstedt gez. Andreas Kelm
Landrat Personalrat